
bootsausbildung halle

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursterminen für alle angebotenen Ausbildungen ist telefonisch, persönlich und per E-Mail möglich.
Mit einer schriftlichen Anmeldung (Email) zu einem Kurstermin wird noch kein verbindlicher Vertrag mit bootsausbildung-halle abgeschlossen. Die Anmeldung ist in erst verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurde.
Minderjährige haben für die Rechtswirksamkeit der Anmeldung eine Erklärung bzw. die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beizubringen. Anmelde- und teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person (bei Gruppenbuchungen auch juristische Person), die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist.
Alle weiteren Informationen sowie Anmeldeformulare für die Prüfungen zu den Bootsführerscheinen (SBF See, SBF Binnen) und Sprechfunkzeugnissen (SRC, UBI) erhalten die Teilnehmer in der ersten Kurseinheit sowie im Vorfeld telefonisch oder per Mail.
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Kursgebühren
Die Gebühren für alle angebotenen Leistungen von bootsausbildung-halle sind auf der Internetseite abrufbar und gelten zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Ausgenommen hiervon sind Gutscheine, die zum Zeitpunkt der Gutscheinausstellung ausgestellt bzw. Kursgebühren, die zu einer Kurs-Anmeldung vollständig bezahlt wurden.
Nach der Anmeldung folgt in der Regel eine Anmeldebestätigung via Email. Mit Zugang ist die Zahlung der Kursgebühren gemäß Rechnung fällig, bei einer Anzahlung ist die Restsumme bei Kursbeginn in bar zu entrichten. Bei den Praxis-Modulen (App-Kurse) und in Einzelfällen erfolgt die Bezahlung des Gesamtbetrages in bar zur ersten Kurseinheit vor Ort.
Lehr- und Lernmaterial wie Lehrbücher, die amtlichen Prüfungsbögen für die Funkzeugnisse - falls nicht anders in den Leistungsbeschreibungen beschrieben - können gegen eine Kaution in Höhe des Kaufpreises geliehen oder käuflich erworben werden. Das geliehene Lehrmaterial muss sich bei Rückgabe in einem wieder-verleihbaren Zustand befinden und der Entleiher bekommt die volle Kaution wieder zurück.
Rücktritt
Sollte nach Anmeldung die Teilnahme zu einem bestimmten Kurstermin nicht möglich sein, so ist bootsausbildung-halle bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu informieren. Eine Verschiebung auf einen der nächsten Folgetermine ist ohne zusätzliche Kosten für den Teilnehmer möglich.
Ein kompletter Rücktritt vom Vertrag, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, ist bis spätestens 2 Wochen nach Anmeldung schriftlich zu erklären. In diesem Fall behält bootsausbildung-halle die bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe ein. Über diese Anzahlung hinaus geleistete Kursgebühren werden zurück erstattet.
Bei einem späteren Rücktritt sind die Kursgebühren in voller Höhe fällig. Der Anspruch auf einen Platz im jeweiligen Kurs darf nach Absprache auf einen Ersatz-Teilnehmer übertragen werden.
Bei Abbruch eines laufenden Kurses durch den Kursteilnehmer selbst werden keine Gebühren zurückerstattet, der Teilnehmer kann aber nach Absprache die fehlenden Kurseinheiten zu einem der nächsten Folgetermine nachholen.
Wenn ein Kurs oder Teile eines Kurses, z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt (Starkwind, Gewitter, Unfall) nicht statt finden, behält sich bootsausbildung-halle das Recht vor, einen Ersatztermin anzubieten oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Kursteilnehmer, die in der Ausbildung stören, sich vertragswidrig verhalten, sich oder andere vorsätzlich gefährden, können durch bootsaubildung-halle von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Gleiches gilt bei nicht bestandenen Prüfungen.
Bei Leistungen, die speziell nach den Anforderungen einzelner Teilnehmer durchgeführt werden, oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten worden sind (z.B. Privat- oder Gruppenkurse), besteht kein Stornierungsrecht.
Ausbildungsbedingungen
Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, während der Ausbildung den Anweisungen zu leisten. Dies gilt insbesondere während der Praxisausbildung zu den Bootsführerscheinen! bootsausbildung-halle behält sich das Recht, vor die Ausbildung aus triftigem Grund abzubrechen. In diesem Fall werden Ersatztermine gestellt. Das Tragen einer Rettungsweste ist nicht Pflicht, kann aber durch den Ausbildungsleiter angeordnet werden. Die Praxisausbildung erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung - im Stadtgebiet Halle/S mit zwei Teilnehmern. An Bord ist immer geeignetes rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Handys, Brillen und andere Wertgegenstände sind selbst gegen Verlust zu sichern. Schmuck wie Ringe, Ketten oder Uhren sind aus Sicherheitsgründen abzulegen.
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Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung wird durch den Teilnehmer selbst vorgenommen, wobei die Anmeldung bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung mit Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Ärztliches Attest, Kopie Führerschein, Passfoto usw.) erfolgt sein muss.
Die Prüfungsgebühren sind mit der Anmeldung vom Teilnehmer selbst zu tragen und an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu überweisen.
bootsausbildung-halle gibt keine Garantie für das Bestehen einer Prüfung und haftet nicht für das Nichtbestehen. Der Teilnehmer ist für die Vorbereitung auf die Prüfung selber verantwortlich. Die Prüfungen für die Sportbootführerscheine finden In Halle/S. statt. Für die Funkscheine sind die Prüfungsorte gesondert auf den Seiten der Prüfungsausschüsse ausgewiesen.
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Termine
Alle veröffentlichten und vereinbarten Termine sind frei bleibend. Termine können aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Terminverschiebungen werden mit den Teilnehmern weitgehend abgesprochen. bootsausbildung-halle haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus den Verschiebungen sowie für Verlegungen der Prüfungen durch die Prüfungsausschüsse.
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Schwimmer/Nichtschwimmer
Für den Erwerb eines Sportbootführerscheins ist Schwimmen zu können nicht rechtlich vorgeschrieben. Wenn ein Kursteilnehmer nicht 15 Min. frei schwimmen kann, ist dies bei Anmeldung mitzuteilen, um besonders bei der Praxis-Ausbildung die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen zu können.
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Haftung- und Sorgfaltspflicht
Bei eventuell auftretenden Problemen oder Störungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, was zu einer Beseitigung der Störung beiträgt und einen eventuell auftretenden Schaden so gering wie möglich hält.
Schäden, die am Ausbildungsboot grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Teilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen. bootsausbildung-halle übernimmt keine Haftung für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden.
Die Betriebsbereitschaft und Sicherheit des Ausbildungsbootes wird durch regelmäßige Untersuchungen und Zertifizierungen sichergestellt.
Falls die Sicherheit an Bord durch Nichtbefolgen der Anordnungen oder durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht kein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber bootsausbildung-halle.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt und es hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung in gemeinsamer Abstimmung zu einer dem mutmaßlichen Willen entsprechenden Klausel zu ändern.
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Gerichtsstand
Zwischen bootsausbildung-halle und den Vertragspartnern wird als Gerichtsstand Halle/Saale vereinbart.