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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate -SRC

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Voraussetzungen
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Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
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Mobiler Seefunkdienst
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Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
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Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
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Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:
Pflichtaufgaben
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Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
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Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
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Aussenden einer Notmeldung
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Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
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Beenden des Notverkehrs
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Aufhebung eines Fehlalarms
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Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
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Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Sonstige Fertigkeiten:
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DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
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Abwicklung des Notverkehrs
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Funkstille gebieten
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Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
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Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
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DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
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Kanalwechsel
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Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
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DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
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Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
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Einstellen des DSC-Controllers
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Gebühren
127,88 € (inkl. MwSt., zzgl. Nebenkosten*)
* Die Nebenkosten variieren je nach den Aufwendungen für Reise- und Raumkosten.
Anmeldung und Antragsunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei den Prüfungsausschüssen. Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage. Folgende Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden:
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Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
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Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
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Entrichtung der Prüfungsgebühr plus Nebenkosten

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Voraussetzungen
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Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)
Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:
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wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
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Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
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Funkstellen
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Frequenzen und ihre Nutzung
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Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
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Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden:
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Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache) -
Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
(UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch) -
Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
Gebühren
108,71 € (Gesamtprüfung zzgl. Nebenkosten*)
* Die Nebenkosten variieren je nach den Aufwendungen für Reise- und Raumkosten.
Anmeldung und Antragsunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei den Prüfungsausschuss. Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage. Folgende Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden:
-
Antrag auf Zulassung zur UBI-Prüfung
-
Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
-
Entrichtung der Prüfungsgebühr plus Nebenkosten (siehe Gebühren und Nebenkosten)
