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Sportbootführerschein (SBF) mit den Geltungsbereichen BINNEN und SEE


Quelle: Bundesdruckerei, www.bmvi.de
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen ("SBF Binnen")
Die amtliche Lizenz zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Vorgeschrieben ist dieser Bootsführerschein zum Führen von Sportbooten mit mehr als 15 PS bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 7,5kw bei Elektromotoren an der Propellerwelle. Die Längenbegrenzung beträgt 20 m.
Der SBF Binnen, ist ein international anerkannter Bootsführerschein, der lebenslange Gültigkeit besitzt!
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ("SBF See")
Die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung.
Vorgeschrieben ist dieser Bootsführerschein zum Führen von Booten mit mehr als 15 PS (Verbrenner) oder mehr als 7,5kw (Elektromotor). Eine Längenbegrenzung gibt es nicht
Der SBF See ist ein international anerkanntes Dokument mit lebenslanger Gültigkeit!
Seit dem 01.01.2018 wird der Sportbootführerschein nur noch im Scheckkartenformat herausgegeben, wobei Binnen und See zwei getrennte Geltungsbereiche sind. Der Geltungsbrereich Binnen wird vom See-Geltungsbereich nicht automatisch eingeschlossen. Beide Geltungsbereiche können auf einer Karte ausgewiesen werden.
Voraussetzungen Sportbootführerscheine
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Mindestalter mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
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„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist
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Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses
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bei Minderjährigen - Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Prüfung
Die Prüfung zum SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. Bereits erworbene Befähigungsnachweise führen ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen.
Theoretische Prüfung
Ausreichende Kenntnisse müssen in folgenden Themen nachgewiesen werden:
Basisfragen
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Verkehrsrecht
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Schiffführung
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Umweltrecht
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Schiffstechnik
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Wetter
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Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
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Spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht
Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen
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Spezifische Fragen zum Seeschifffahrtsrecht
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Navigation
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Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe)
Praktische Prüfung
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:
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Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
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sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
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Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
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Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Steuern nach Kompass, Peilen
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Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
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Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)
Gebühren
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Antriebsmaschine
129,71 Euro (inkl. MwSt.)
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
147,31 Euro (inkl. MwSt.)
Werden beide Geltungsbereiche als Kombiprüfung beantragt, betragen die Gebühren: 177,54 Euro (inkl. MwSt.)
Anmeldung und Antragsunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
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Antrag Zulassung SBF
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Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber (Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen)
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Gültiger Kfz-Führerschein (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen) oder polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach Muster O, Verzicht auf beides bei Minderjährigen
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ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
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Entrichtung der Gebühren (Kopie vom Überweisungsbeleg - soll am Tag der Prüfung ein vorläufiger Führerschein ausgehändigt
werden, sind zu den Prüfungsgebühren zusätzlich 23,83€ zu überweisen)
Download
Ärztliches Zeugnis (Vor- und Rückseite auf ein Blatt) hier >
