
bootsausbildung halle

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel - FKN
nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV

Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).
Voraussetzungen
-
Mindestalter: 16 Jahre
-
Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
​
Prüfung
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
-
Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
-
Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
-
Kennzeichnung von Waffen
Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
-
Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
-
Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
-
Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
-
Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
-
Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern
​
Gebühren
Gebühr für Abnahme und Erteilung 19,26 Euro* (inkl. MwSt.)
​
*Zzgl. Nebenkosten. Die Nebenkosten variieren je nach den Aufwendungen für Reise- und Raumkosten.
Anmeldung und Antragsunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Dieser entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
-
Antrag auf Zulassung
-
Sportbootführerschein oder anerkannter Befähigungsnachweis zum Führen von Wassersportfahrzeugen (Kopie beifügen)
-
Personalausweis oder Reisepass (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen)
-
Nachweis der Entrichtung der Prüfungsgebühr
​
​
​
​
​
